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KFW Zuschuss für Einbruchschutz

Die Zahl der Einbrüche in Deutsch­land nimmt stetig zu. Im Folgenden erhalten Sie nützliche Tipps, wie Sie sich schützen und Ihre vier Wände effektiv gegen einen Ein­bruch sichern. Für die Umsetzung einzelner Maß­nahmen an bestehenden Wohn­gebäuden können Sie die Förder­produkte der KfW nutzen.

Wer Maßnahmen zum Einbruch­schutz an einem bestehenden Wohn­gebäude oder einer Eigentums­wohnung durchführen lässt, erhält je nach Höhe der Investitions­kosten Zuschüsse von mind. 50 Euro bis max. 1.500 Euro.
Wer zusätzlich Maß­nahmen zur Barriere­reduzierung umsetzt (Kombiantrag), erhält einen erhöhten Zuschuss je nach Höhe der Investitions­kosten von mind. 200 Euro bis max. 6.250 Euro.
Bei allen Maßnahmen sind sowohl Material­kosten als auch Hand­werker­leistungen förder­fähig.
Voraussetzungen für die Förderung:

  • Stellen Sie Ihren Antrag bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen über das KfW-Zuschussportal.
  • Die Maßnahmen werden durch ein Fach­unter­nehmen des Hand­werks ausgeführt.
  • Die aktuellen Förder­bedingungen für den Investitions­zuschuss finden Sie hier.
  • Alternativ fördern wir die Maß­nahmen auch über einen Kredit.

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